Turnverein Eisenharz 1912 e.V.

Hochgrat.jpg

Förderverein

Der Förderverein braucht Sie

Helfen Sie uns mit Ihrer Mitgliedschaft, unsere Nachwuchsturner zu unterstützen. Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag, sowie den gesamten Einnahmen aus Veranstaltungen, Sponsoren und Spenden, schaffen wir für den TV Eisenharz 1912 e.V. die finanziellen Voraussetzungen , um einen Turnbertrieb mit qualifizierten Übungsleitern zu ermöglichen.

Mit Ihrer Mitgliedschaft sind keine weiteren Verpflichtungen verbunden. Sofern Sie sich jedoch weiter einbringen wollen, haben wir immer ein offenes Ohr für Sie. Den Mitgliedsbeitrag können Sie übrigens in voller Höhe bei Ihrer Steuererklärung geltend machen

Beitrittserklaerung                                    Datenschutzordnung

 

Kontakt:
Bernd Stadelmann
Isnyer Str. 48/1
88260 Argenbühl
Tel.: 07566-9419766
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Drucken

Datenschutzerklärung

Datenschutzordnung TVE

Stand Dez. 2018

Präambel

Der Turnverein Eisenharz 1912 e.V. (TVE) verarbeitet in mehrfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.


§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte, insbesondere Verbände weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die DSGVO, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.


§ 2 Datenschutzpolitik im Verein

Datenschutz beim TVE hat das Ziel, einerseits die für eine effiziente Vereinsführung und die für die notwendige Mitgliederverwaltung erforderliche Bearbeitung von personenbezogenen Daten nicht zu behindern und andererseits den größtmöglichen Schutz dieser Daten sicherstellen. Dies soll erreicht werden durch 

  1. einen verantwortungsbewussten und sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten bei allen Betroffenen im Verein.
  2. klare Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten für alle Vereinsmitglieder.
  3. eine enge Kontrolle der Datenverarbeitungsprozesse im Verein.
  4. die auf das notwendige Minimum begrenzte Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
  5. den Schutz von Hard- und Software durch technische und organisatorische Maßnahmen.


§ 3 Verarbeitung personenbezogener

Daten der Mitglieder 1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag. 3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit damit Zuschüsse / Fördergelder beantragt oder die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.


§ 4 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen (Gemeindeblatt, SZ Wangen/Leutkirch, Westallgäuer Zeitung), im Ligaheft der TG Wangen/Eisenharz, Turngau und TVE-Info sowie in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
  2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang.
  3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
  4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 5 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Kassier zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt. Der Kassier stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.


§ 6 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

  1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
  2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
  3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.


§ 7 Kommunikation per E-Mail

  1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
  2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.


§ 8 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.


§ 9 Datenschutzbeauftragter

Im Fall, dass im Verein in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages zu beauftragen.


§ 10 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

  1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand und dürfen ausschließlich durch ihn vorgenommen werden.
  2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
  3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter, Instagram) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstand weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.


§ 11 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
  2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können geahndet werden.


§ 12 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 27.12.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

Drucken

Mitgliedschaft

Mit ihrer Mitgliedschaft erkennen sie die derzeit gültige Satzung an, die auf unserer Homepage, beim Vorstand oder Kassenwart eingesehen werden kann. 

In der Beitragsordnung vom 03.03.2020 (ebenfalls auf unserer Homepage hinterlegt) sind die genauen Details ersichtlich. Fragen? Kommen sie einfach auf uns zu, um diese zu besprechen.    

Die Einteilung in die verschiedenen Beitragsgruppen erfolgt automatisch bei Erreichung der jeweiligen Altersgrenze. Beim Eltern-Kind-Turnen ist mindestens das Kind als Mitglied im TVE anzumelden. Die Aufnahme von Kindern bei bestehender Familienmitgliedschaft ist kostenfrei. Eine schriftliche Anmeldung ist jedoch zwingend erforderlich.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich bzw. per Mail möglich. Diese wird auf Wunsch schriftlich bestätigt.

Die ausgefüllte Beitrittserklärung geben sie bitte direkt bei Ihrem Übungsleiter oder bei unserem Kassenwart ab. Ein drei maliges Schnuppern ist bei allen Abteilungen kostenlos.

Nur mit ihrem Mitgliedsbeitrag und sehr gerne mit ihrem zusätzlichen ehrenamtlichen Engagement können wir die vielseitigen Angebote im Turn-, Freizeit- und Gesundheitssport aufrecht erhalten.

Wir freuen uns sehr, sie als Mitglied begrüßen zu können und wünschen ihnen viel Freude und Spaß beim Sport im Turnverein Eisenharz.

Beitrittserklaerung

 

Drucken

Weitere Beiträge ...